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Steuerliche Beratung

Auf­grund unse­rer Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen kön­nen wir die steu­er­li­chen Bera­tungs­an­for­de­run­gen auf Wunsch jeder­zeit in den not­wen­di­gen betriebs­wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Gesamt­zu­sam­men­hang einfügen.

Wir erbrin­gen auf die­sem Gebiet fol­gen­de Dienstleistungen:

  • Erstel­lung von Steu­er­bi­lan­zen, Über­schuss­rech­nun­gen und Steu­er­erklä­run­gen sowie ggf. Buch­hal­tungs­ar­bei­ten für juris­ti­sche und natür­li­che Personen
  • Vor­be­rei­tung und elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung der E‑Bilanzen nach den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Steuertaxonomien
  • Ver­tre­tung vor den Finanzbehörden
  • Mit­wir­kung bei steu­er­li­chen Außen­prü­fun­gen sowie Füh­rung von Rechts­be­hel­fen für unse­re Mandanten
  • Pro­zess­ver­tre­tung vor Finanz­ge­rich­ten und dem Bundesfinanzhof
  • Steu­er­pla­nungs- und Steu­er­ge­stal­tungs­be­ra­tung für Pri­vat­per­so­nen und Unternehmen
  • Bera­tung von Städ­ten und Gemein­den im Rah­men ihrer hoheit­li­chen Tätig­kei­ten sowie bei den steu­er­pflich­ti­gen Betrie­ben zur Min­de­rung der Gesamt­steu­er­be­las­tung (u.a. steu­er­li­cher Querverbund)
  • Gestal­tung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesell­schafts­ver­trä­gen, Sat­zun­gen, Anstel­lungs- und sons­ti­gen Ver­trä­gen unter Ein­be­zie­hung steu­er­li­cher Gesichtspunkte
  • Steu­er­li­che Bera­tung bei der Wahl der rich­ti­gen Unter­neh­mens­form und bei Unternehmenszusammenschlüssen
  • Steu­er­ge­stal­tungs­be­ra­tung im Rah­men der Unter­neh­mens­grün­dung und bei der Gestal­tung der Unternehmensnachfolge
  • Außen­steu­er­recht

Auf Wunsch wickeln wir den Daten­aus­tausch mit unse­ren Man­dan­ten sicher über unse­ren   M&P‑Datenraum ab.

Die Soft­ware erfüllt alle in Deutsch­land rele­van­ten Daten­schutz- und Com­pli­an­ce-Richt­li­ni­en. Die Daten wer­den aus­schließ­lich in zer­ti­fi­zier­ten deut­schen Rechen­zen­tren gespei­chert („Hos­ted in Ger­ma­ny“). Maß­geb­lich ist allein deut­sches Recht. Alle Daten, die in unse­ren Daten­raum hoch- und aus ihm her­un­ter­ge­la­den wer­den, sind auf dem Ser­ver und dem Über­tra­gungs­weg stets ver­schlüs­selt. Sie kön­nen für die Nut­zung ein­zel­ner Daten­räu­me Berech­ti­gun­gen ver­ge­ben und des­halb bspw. auch die steu­er­li­che Ver­wal­tung mit stän­di­gem welt­wei­ten Zugriff auf uns aus­la­gern. Der Zugriff auf den Daten­raum mit den indi­vi­du­ell zuge­ord­ne­ten Berech­ti­gun­gen kann als eige­nes Lauf­werk bequem bspw. in den Win­dows-Explo­rer ein­ge­bun­den werden.

Unser Wis­sen und unse­re Erfah­rung wer­den unter­stützt durch

Die Buch­hal­tungs­ar­bei­ten erle­di­gen wir über das DATEV-Rechen­zen­trum der Steu­er­be­ra­ter in Nürn­berg. Die Daten wer­den dort zuver­läs­sig ver­ar­bei­tet, ver­trau­lich behan­delt und bei Bedarf dau­er­haft gesichert.

Die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung der Steu­er­erklä­run­gen und ‑unter­la­gen an die Finanz­be­hör­den sowie den Daten­ver­kehr mit den Ban­ken wickeln wir eben­falls über unse­re beson­ders gesi­cher­ten Daten­lei­tun­gen via DATEV eG ab.

Auf Wunsch kön­nen Sie über uns die aus­ge­reif­te DATEV-Buch­hal­tungs­soft­ware zu güns­ti­gen Bedin­gun­gen selbst nut­zen. Bei uner­war­te­tem Aus­fall Ihrer Fach­kraft eröff­net das zusätz­lich die Mög­lich­keit zur naht­lo­sen Wei­ter­be­ar­bei­tung der Rech­nungs­we­sen-Daten in unse­rer Kanz­lei, so dass Sie in dem wich­ti­gen Bereich “mit Netz” arbei­ten und nicht von Ein­zel­per­so­nen abhän­gig sind.

Mög­li­cher­wei­se wol­len Sie aber einen Schritt wei­ter­ge­hen, sich auf Ihre Kern­kom­pe­ten­zen kon­zen­trie­ren und des­halb ein­zel­ne Buch­hal­tungs­ar­bei­ten oder sogar gan­ze Ver­wal­tungs­be­rei­che aus­la­gern? Dann ist ver­mut­lich unser
 Out­sour­cing-Ser­vice für Sie von beson­de­rem Interesse.

Ergän­zend zu die­sen Aus­füh­run­gen ver­wei­sen wir auf die  Grund­la­gen zu die­sem Abschnitt und auf unsere
Man­dats­be­din­gun­gen.

Die Steu­er­be­ra­ter der Kanz­lei sind Mit­glied in der