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Grundsätze unserer Kanzleiführung

Unse­re Arbeits­grund­sät­ze und die Grund­la­gen unse­rer Orga­ni­sa­ti­on, die Ein­bet­tung der Kanz­lei in das recht­li­che und tat­säch­li­che Umfeld (Cor­po­ra­te Gover­nan­ce) wer­den wesent­lich durch die gesetz­lich und berufs­stän­disch vor­ge­ge­be­nen Ord­nungs­rah­men der drei Berufs­qua­li­fi­ka­tio­nen geprägt. Die höchs­ten Anfor­de­run­gen sind im Bereich der Wirt­schafts­prü­fung zu erfül­len. Dar­an rich­ten wir unse­re Unter­neh­mens­füh­rung und die Pra­xis­or­ga­ni­sa­ti­on auch für die Steu­er- und Rechts­be­ra­tung aus.

Die gesetz­li­chen und berufs­stän­di­schen Rege­lun­gen für Wirt­schafts­prü­fer (WP) fin­den sich ins­be­son­de­re im Han­dels­ge­setz­buch (HGB), der Wirt­schafts­prü­ferord­nung (WPO) und der Berufs­sat­zung für Wirt­schafts­prü­fer (Berufs­sat­zung WP) sowie in der Ver­ord­nung (VO) 1/2006 des Insti­tuts der Wirt­schafts­prü­fer (IdW).

In den Grund­sät­zen unse­rer Kanz­lei­füh­rung, die Sie als PDF-Datei anse­hen und her­un­ter­la­den kön­nen, beschrei­ben wir zunächst die Inhal­te und den Umfang unse­rer Berufs­pflich­ten sowie die ein­ge­lei­te­ten Maß­nah­men zu deren Ein­hal­tung. Anschlie­ßend infor­mie­ren wir Sie über die Annah­me, Fort­füh­rung und vor­zei­ti­ge Been­di­gung von Auf­trä­gen sowie unse­re Maß­nah­men zur Mit­ar­bei­ter­ent­wick­lung. Es fol­gen Erläu­te­run­gen zur Gesamt­pla­nung aller Auf­trä­ge. Abge­run­det wird der Über­blick in die Grund­sät­ze unse­rer Kanz­lei­füh­rung durch Hin­wei­se zum Ver­hal­ten mit etwai­gen Beschwer­den und Vor­wür­fen. Aller­dings hat es in den bis­he­ri­gen Jahr­zehn­ten des Bestehens der Kanz­lei kei­ne Beschwer­den oder Vor­wür­fe gege­ben, die sich nach sub­stan­ti­ier­ter Über­prü­fung durch uns oder Drit­te als begrün­det her­aus­ge­stellt haben.